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Das sollte bei Untervermietung zwingend beachtet werden!

Post von admin am Januar 5, 2023

Man möchte eine Untervermietung machen, weil eine längere Reise ansteht? Oder möchten ein unbenutztes Zimmer in seiner Wohnung untervermieten? Eine Untervermietung bringt schlussendlich zusätzliche Einnahmen.

Eine gute Idee!

Die Immobilienverwaltung hilft Ihnen gerne weiter.
Jedoch bringt eine Untervermietung auch seine Gefahren mit sich...
Welche Kriterien müsse erfüllt werden und was braucht es um anstehende Gefahren zu vermeiden?

 

Die Untervermietung einer Wohnung oder Zimmer ist grundsätzlich erlaubt

Eine Untervermietung ist grundsätzlich erlaubt und kann durch
den Vermieter nur verboten werden, wenn einerseits der Mieter
die Bedingungen der Untermiete nicht bekannt geben will oder
wenn andererseits dem Vermieter aus der Untervermietung wesentliche Nachteile entstehen (Überhöhter Mietzins, Zweckänderung, Beschädigung der Wohnung etc.). Fragen deine Wohnungsverwaltung - Verwaltung, gerne helfen wir dir auch persönlich weiter.

Aber aufgepasst! Ohne Immobilienverwaltung riskiert man grosse Geldsorgen.

Die Rechten und Pflichten für die Wohnungsverwaltung

Der Mieter ist nach wie vor Vertragspartner gegenüber dem Vermieter. Das heisst, dass der Mieter, auch wenn er sich irgendwo anders aufhält, für die regelmässige Zahlung des Mietzinses sowie für die Einhaltung des Mietvertrages verantwortlich ist! Ein Vertrag mit dem Untervermieter ist das wichtigste für eine Immobilie. Für eine aktive Wohnungsverwaltung bedarf es eine gute Immobilienverwaltung, damit die Zahlungseingänge etc. kontrolliert werden. In der Untervermietung ist der Mieter selbst in der Pflicht, die Eingänge zu kontrollieren.

Eine Zahlungen des Mietzinses muss gegenüber dem Eigentümer gewährleistet sein. Selbst wenn der eigentliche Mieter auf Weltreise ist. Ebenso die Nebenkosten, Strom etc. sollte geregelt sein. Verträge mit einem Untervermieter sind etwas anders gestaltet als normale Mietverträge. Die Rechten und Pflichten können sich gegenüber dem standartmietvertrag stark variieren. So ist zum Beispiel das mitbenützen von Küche etc. im Vertrag geregelt.

Unsere Empfehlung an dich:
Bei einer Untervermietung immer die Referenzen des potentiellen Untermieters eingehend prüfen. Schriftlich einen Untermietvertrag abschliessen und ein Depot von maximal drei Monatsmieten, welches auf einem Sperrkonto hinterlegt werden muss, verlangen. Bei einem allfälligen Auszug des Untermieters können so allfällige Schäden im Mietobjekt mit dem Depot verrechnet werden.

Ein Untervermieter kann sich also lohnen, sofern die Vertragsbedingungen richtig ausgehandelt werden. Die Immobilienverwaltung kann dir helfen die Wohnung an den richtigen Mieter zu vermieten. Für die Buchhaltung und Mietabrechnungen, besuchen unsere Seite Treuhand. Noch Fragen dazu oder gerne noch weitere Tipps zur Untervermietung? Dann kontaktieren uns mit folgendem Kontaktformular. Frage uns nach Hilfe für die Untervermietung.

Wir stehen als Experten für Immobilienverwaltung, Investition in Immobilien sowie Beratung für eine transpartente, faire und unkomplizierte Abwicklung Ihrer Belange - nutzen Sie jetzt Ihre Möglichkeiten!
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