Nicht immer sind bei einem Haus, Wohnung oder Liegenschaften alles wertvermehrende Investitionen. Wie im BLOG-Beitrag "Liegenschaftenbuchhaltung" erwähnt, können wertvermehrende Investitionen durch die Liegenschaftsverwaltung dem Mieter nach Erstellung der Bauabrechnung dem Mieter überwälzt werden. Die Mietzinserhöhung muss dem Mieter zwingend via einem amtlichen Formular angezeigt werden. Weitere Infos dazu im BLOG-Beitrag: Mietzinserhöhung - Wie geht man richtig vor.
wertvermehrende Investition, mehrleistung
Wertvermehrende Investitionen sind Mehrleistungen für die Schaffung von neuen, vorher nicht vorhandenen Einrichtungen. Dazu zählt Anbau Balkon, Einbau Lift etc., für die Vergrösserung der Mietsache und für energetischen Verbesserungen. Dies könnten z.B. neue Wärmedämmung für die Gebäudehülle sowie zusätzliche Nebenleistungen sein.
Reine Ersatzvornahmen, Ausbesserungen oder Reparaturen sind keine wertvermehrenden Investitionen und können dem Mieter auch nicht überwälzt werden. Deshalb muss unterschieden werden was zu den wertvermehrenden Investitionen gehört und was nicht. Nicht wertvermehrende Investitionen also Wert erhaltende können wiederum bei den Steuern abgezogen werden.
Der Grossteil der wertvermehrenden Investitionen überwälzen
Die Investitionen, welche wertvermehrend sind, können bei umfassenden Überholungen bis zu maximal 70 Prozent auf den Mietzins überwälzt werden. Hier gibt es aus der Mietrechtspraxis ein einfaches Tool, welches dir bei der Berechnung der wertvermehrenden Investitionen hilft.
Handelt es sich um kleinere Sanierungen Ersatz Fenster von Einfachverglasung auf Isolierverglasung, ist es am einfachsten, wenn man die Liste "Ersatzinvestitionen" konsultiert. Dabei kann der Mehrwert aus der Liste entnommen werden. Nebst diesen Überwälzungssätzen müssen noch die Abschreibungsdauer, die Amortisationen und die Verzinsungen miteinberechnet werden. Dies gehört alles zu den wertvermehrende Investitionen.
Welche Investitionen sind bei der Steuererklärung abzugsfähig
Eine Immobilie oder Liegenschaft muss gepflegt werden. Nicht umsonst heisst es I-mobil also nicht beweglich. Diese Werterhaltende Investitionen sind steuerlich abzugsfähig. Dazu zählt z.B. das instand halten der sanitären Einrichtungen. Elektroanlagen sind dabei nur begrenzt abzugsfähig. Da der Stand der Technik sich weiterentwickelt.
Dann gehören diese zu den Wertvermehrende Investitionen. Induktionskochplatten hat es vor 35 Jahren so nicht gegeben. Demzufolge wird es verbessert und dient nicht der Werterhaltung. Hierzu lohnt sich gegebenenfalls eine Rückfrage mit dem Steuerkommissär
Nicht immer ist klar was wertvermehrende Investitionen sind, was auch zu Problemen bei der Steuererklärung führt. Hilfe und Unterstützung nötig für wertvermehrende Investitionen? Sollen wir die Berechnung abnehmen? Jetzt gleich auf Kontaktformular klicken!
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